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Lösungen rund um das Strafrecht

Das Sozialrecht ist - leider - kein Rechtsgebiet, das isoliert von allen anderen Rechtsgebieten ist. Vielmehr finden sich mit vielen anderen Rechtsgebieten Überschneidungen und Anknüpfungen, besonders mit dem und an das Strafrecht. In dieser speziellen Schnittmenge finden Sie in Rechtsanwalt Mathias Klose, der sowohl Fachanwalt für Sozialrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht ist, den idealen Ansprechpartner.

Im Bereich des Sozialrechts begegnen am häufigsten Strafverfahren wegen des Verdachts des Betrugs und wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Strafverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB) werden in der Regel dann eingeleitet, wenn der zuständige Leistungsträger einen unrechtmäßigen Leistungsbezug vermutet, zum Beispiel im Bereich des SGB II oder BAföG. 

Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) sind häufig Folge einer rentenversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung (§ 28 p SGB IV) oder Folge von Ermittlungen des Zolls auf der Grundlage des Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn die Rentenversicherung oder der Zoll Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Scheinselbständigkeit vermutet.

Neben den drohenden strafrechtlichen Folgen Geld- oder Freiheitsstrafe, drohen oftmals Folgen, die gleichermaßen oder noch schwerer wiegen, beispielsweise sozialrechtliche/sozialversicherungsrechtliche, gewerberechtliche oder gesellschaftsrechtliche.

Wir lösen Ihre Probleme im Schnittpunkt zwischen Sozialrecht und Strafrecht gerne - sprechen Sie uns an:


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