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Lösungen rund um den Grad der Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die in Wechselwirkung mit Barrieren sie voraussichtlich länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindern. Schwerbehindert sind Personen mit einem GdB von mindestens 50 und Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung im Sinne des § 156 SGB IX.

Das Versorgungsamt stellt auf Antrag die Behinderung und den GdB fest. Schwerbehinderten gleichgestellt werden Personen mit einem GdB von 30 bis 40, zuständig dafür ist die Bundesagentur für Arbeit. Der GdB spielt eine zentrale Rolle im (Schwer-) Behindertenrecht und beeinflusst die Zuerkennung von Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sowie damit verbundene Rechte.

Personen mit einem GdB von mindestens 50 haben verschiedene Rechte, darunter Schwerbehinderteneigenschaft, Steuerfreibeträge, Sonderkündigungsschutz, bevorzugte Einstellung, Freistellung von Mehrarbeit, Zusatzurlaub, vorgezogene Rente, Wohnungskündigungsschutz und besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst.

Die Feststellung des GdB erfolgt auf Antrag durch die für das Bundesversorgungsgesetz zuständige Behörde, zum Beispiel das regionale Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayern. Der GdB wird nicht durch Addition einzelner Grade festgelegt, sondern durch eine Gesamtschau unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Beeinträchtigungen.

Für Anträge ohne Gutachten muss die Behörde innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen. Nach Feststellung der Behinderung stellt die Behörde einen Ausweis aus.

Wenn der GdB auf unter 50 sinkt, werden die Regelungen für Schwerbehinderte nicht mehr angewendet, dies erfolgt jedoch nicht sofort, sondern am Ende des dritten Kalendermonats nach der Unanfechtbarkeit des Bescheids. Gleiches gilt für gleichgestellte Personen.

Verschiedene Beeinträchtigungen werden in der Versorgungsmedizin-Verordnung mit zugehörigen Einzel-GdB aufgeführt, z. B. Taubheit (80-100), Depressionen (variabel), Muskelschwäche (20-100), etc.

Im Bereich des Rechtsschutzes ist anwaltliche Hilfe oft erforderlich, wenn der festgestellte GdB zu niedrig ist oder bei Änderungen, etwa nach Heilungsbewährung. Gegen Entscheidungen der Versorgungsträger kann Widerspruch eingelegt und Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Probleme treten oft auf im Zusammenhang mit:

  • Subjektive Bewertung: Die Feststellung des GdB basiert oft auf einer subjektiven Einschätzung, sowohl seitens des Antragstellers als auch der Gutachter. Dies kann zu Unterschieden in der Bewertung führen.
  • Komplexe medizinische Sachverhalte: Der Gesundheitszustand vieler Menschen mit Behinderungen ist komplex und vielschichtig. Die Wechselwirkungen verschiedener Beeinträchtigungen müssen berücksichtigt werden, was die Feststellung erschwert.
  • Unzureichende Dokumentation: Manchmal fehlt eine ausreichende Dokumentation der medizinischen Befunde, was zu Schwierigkeiten bei der Bewertung führen kann. Aktuelle und vollständige Informationen sind entscheidend.
  • Wechselwirkungen berücksichtigen: Die Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Beeinträchtigungen ist komplex. Es ist wichtig, nicht nur Einzelaspekte zu betrachten, sondern den Gesamteindruck zu bewerten.
  • Ärztliche Gutachten: Die Qualität der ärztlichen Gutachten kann variieren. Unterschiedliche Ärzte können zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen, was die Konsistenz der GdB-Feststellung beeinträchtigen kann.
  • Unklarheiten in den gesetzlichen Definitionen: Die gesetzlichen Definitionen von Behinderung und Schwerbehinderung und besonders die Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verorddnung können Spielraum für Interpretationen lassen.
  • Veränderungen im Gesundheitszustand: Bei Veränderungen im Gesundheitszustand, sei es eine Besserung oder eine Verschlechterung, müssen gegebenenfalls erneute Feststellungen des GdB erfolgen.
  • Wartezeiten und Bürokratie: Lange Wartezeiten und bürokratische Hürden können zu Frustration führen. Insbesondere wenn Menschen auf die Anerkennung ihres GdB angewiesen sind, können Verzögerungen erhebliche Auswirkungen haben.

Wir lösen Ihre sozialrechtlichen Probleme gerne - sprechen Sie uns an:

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